Ankörungen ab 01.07.2024 DNA-Profil erforderlich
Gemäss Art. 3.2.1 Abs. 2 ZRSKG müssen die zur Zucht vorgesehenen Hunde über eine FCI-anerkannte Ahnentafel verfügen. Hunde in Schweizer Besitz müssen vor dem ersten Zuchteinsatz in der Schweiz im SHSB eingetragen sein. Für alle zur Zucht eingesetzten Hunde muss das DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG hinterlegt sein. Systematik und Umgang mit DNA-Profilen werden in einem separaten Reglement geregelt, welches der AKZVT erstellt und der Zentralvor-stand bewilligt. Eine Selektion aller zur Zucht vorgesehenen Hunde auf Gesundheit, Verhalten und Exterieur ist obligatorisch. (Text in grün hinterlegt neu, gültig ab 1. Juli 2024)