Die SPCS Regionalgruppe Deutschschweiz (nachstehend RG D genannt) wurde am 15.04.1983 gegründet und ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Im Verhältnis gegenüber dem SPCS und der SKG stellt die RG D eine rein interne Institution des SPCS dar. Insbesondere kommt ihr gegenüber der SKG nicht die Stellung einer selbständigen Sektion zu.
Die RG D verpflichtet sich, für die Ziele des SPCS einzutreten, dessen Statuten und Reglemente zu befolgen und den Weisungen des SPCS beziehungsweise dessen Vorstandes nachzuleben.
Die RG D strebt die Erfüllung dieser Aufgabe an durch:
a) Organisation von Kursen, Informationsveranstaltungen und gesellschaftlichen und weiterbildenden Anlässen
b) Förderung des Erfahrungsaustausches
c) Vertretung der Interessen und Rechte der Mitglieder
d) Durchführung von Hundeerziehungs- und Weiterbildungskursen
e) Durchführung von internen Prüfungen nach eignem Reglement
f) Durchführung von clubinternen Ausstellungen, CAC-Ausstellungen und Leistungsprüfungen
g) Herausgabe eines Mitteilungsblattes
Der Austritt kann nur auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an den Präsidenten erfolgen. Bei einer Austrittserklärung während des Vereinsjahres ist der Beitrag noch für das ganze laufende Vereinsjahr zu entrichten. ...
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die ordentliche Generalversammlung für das übernächste Vereinsjahr festgelegt. ... Der Jahresbeitrag wird am 1. Januar des jeweiligen Jahres fällig und ist bis spätestens Ende Mai an die RG D einzuzahlen. ...